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  • Hier bitte... man hört sicher raus das ich Österreicher bin und über die Plätze hab ich dir einen kleinen Effekt gelegt..
    Hoffe es gefällt dir ;)
    Hast du auch einen Link zu deinem Sender?


    LG aus Wien

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Martin_Showmagazin ()

  • Da wird wohl der MDR wieder durchgreifen und zur Kasse bitten. Der Name JUMP FM ist leider geschützt.

    So ist es. Und das könnte durchaus teuer werden.


    MDR JUMP, ist der öffentlich-rechtliche Pop-Sender für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Knapp 1,5 MILLIONEN Hörer schalten täglich ein. JumpFM ist eine eingetragene Marke!


    Alle Informationen der "Marke" JUMPFM findest du HIER!

  • Schon lustig, was ein Radiosender gemäß Markenregister so macht :D

    Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen, Parfümerien, ätherische Öle, Kosmetika, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel; pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; frauenhygienische Artikel, nämlich Damenbinden, Slipeinlagen, Tampons; Windeln für Kranke; Kaugummi für medizinische Zwecke; Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Haftmittel für Zahnprothesen, Zahnkitte, Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide; desodorierende Raumsprays [...] Amulette [...]

  • Schon lustig, was ein Radiosender gemäß Markenregister so macht :D


    Es geht nicht darum,, was ein Radiosender gemäß Markenregister so alles macht. Es geht darum, dass ein bestimmter Begriff auch in Zusammenhang mit anderen Produkten nicht benutzt werden darf.


    Nehmen wir an, ein Autounternehmen bringt ein neues Fahrzeug mit dem Namen "Palko" auf den Markt. Dieses neue Automodell schlägt ein wie eine Bombe und ist der Renner auf dem Automarkt schlechthin. Jetzt kommt irgendein Wurstfabrikant auf die Idee, seine neue Fleischwurst ebenfalls "Palko" zu nennen. Und ein Kosmetikhersteller bringt ein Haarshampoo namens "Palko" auf den Makrt. Wurstfabrikant und Kosmetikhersteller profitieren vom Bekanntheitsgrad des Begriffes "Palko" durch den Autohersteller. Klagt der Autoherstellter gegeb die Nutzung des Namens "Palko" bei Wurst oder Haarshampoo, hat er keine Chance - weil der Begriff nicht für diese Bereiche geschützt ist. Hätte der Autohersteller den Namen aber für alle möglichen Produkte schützen lassen - auch wenn er selbst keine Wurst und kein Shampoo produziert -, dann ist der Begriff weitestgehend geschützt.


    Apple ist da ein brettharter Vertreter dieser Schutzrichtlinien. Die haben 2011 ein Straßencafé verklagt, weil das sich "Apfelkind" nannte und einen roten, links angebissenen Apfel als Logo gewählt hatten. Frage: Was hat der Computer-Gigant Apple mit einem Straßencafé zu tun? Offenbar sehr viel.

  • Und genau aus den oben genannten Gründen wird sich hier auch keiner finden, der diese Texte einsprechen wird. Wenn ich schon ein Radio eröffne, dann prüfe ich doch erstmal ob es den Namen schon gibt. Dann im gleiche Zuge schaue ich mal wie es mit dem Claim aussieht. Beste Beispiel ist "enjoy the Music". Auch gefährlich diesen zu nutzen weil der NDR (N-Joy) diesen für sein Programm nutzt.

  • Richtig, weil ich gesehen habe das es hier anscheinend rechtliche Probleme gibt...
    Wenn dieser Name geschützt ist oder nicht mehrmals verwendet werden darf, ist mein Material hinfällig

  • Servus zusammen,


    erstmal danke an alle für den Hinweis! Ich habe um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen den ersten Beitrag gelöscht. Thread bleibt aber erhalten, damit alles nachvollziehbar bleibt :)


    Gruß und guten Rutsch!