Beiträge von marcus.heinz

    Es ist sicherlich nicht leicht an lieb gewonnendes Baby aus den Händen zu geben, daher finde ich diese Entscheidung gut, es ist in gute Hände zu geben. Und das bevor die Zeit dazu fehlt, es zu pflegen. Danke dafür... :)

    Hallo Frank,


    ich sehe hier keine Illegalität. Das Ganze Projekt war schon vor der Schliessung von Radiocontent24 in Planung gewesen und ich habe mich mit der GVL und mit der Gema auseinander gesetzt. Die GVL und die Gema haben mir klipp und klar in etwa dasselbe gesagt und ich habe es seitens der GVL es sogar schriftlich erhalten, das wenn ich so ein Dienst in dieser Form, also mit dem Abgreifen des Live-Stream anbiete, ich das Projekt als Webradio anmelden muss. Ohne wenn und aber.


    Wir bieten die Sendung zum redaktionellen Download an nicht als direktes Livestream so wie es Radiocontent24 betrieben hat und wie es Radiostimmen.com vorhatte.


    Dazu schrieb mir die GVL folgendes:


    ...wenn sie für Ihren Dienst eine Streamadresse Ihren Klienten zu Verfügung stellen, über deren sie den Stream weiterleiten können, dann betreiben Sie ein Radio, welches lizenzpflichtig gesondert angemeldet werden muss. Das betrifft auch verschlüsselte Streamadressen. Sie gelten als eigenständiges Radio welches sein Programm anderen Sendern zu Verfügung stellt.


    Bitte beachten Sie, dass Anbieter von Online-Streams nur die technischen Rahmenbedingungen bereitstellen, nicht aber leistungsschutzrechtliche Lizenzen erteilen können. Hierfür sind Sie als Betreiber – also „Macher“ – des Webradios verantwortlich. Melden Sie Ihr Webradio bzw. Ihr Projekt bei der GVL (sowie bei der GEMA) an. Nutzen Sie zur Lizenzierung den offiziellen GVL-Anmeldebogen. Bei Einstellung des Webradios müssen Sie den GVL-Vertrag (und den GEMA-Vertrag) kündigen, dies ist jeweils zum Monatsende möglich....


    Eine recht ähnliche Antwort gab mir die Gema.... allerdings verwies die mich auch auf die IFPI.

    Das Verteilen der einzelnen Sendung als Download bzw. FTP Upload ist laut der Gema nur gestattet, wenn ich nachweisen kann das die Station diese Sendung auch tatsächlich ausstrahlt und der Content-Produzent mit der Verteilung einverstanden ist. Das erledige ich mit der sogenannten "Sendebestätigung" Das abzunehmende Radioprogramm muss Gema bezahlen (dies überprüfe ich über die öffentliche Datenbank der GEMA und GVL.

    Wäre das anders gelaufen - wäre selbst Radiocontent24 Jahre lang illegal betrieben worden. Also bitte den Ball flach halten. Ausserdem müssten einige andere Portale wenn dies so wäre auch geschlossen werden, die Mixe einigen Radiosendern anbietet.


    Da Radiostimmen.com von Anfang an gesagt, das man die Sendungen live-Streamen will, war zu klären gewesen ob sie sich nun als Webradio anmelden müssen oder nicht. In dem Zusammenhang wäre das Vorhaben nur finanzierbar gewesen, wenn jeder Sender Geld in den Korb geworfen hätte. Das ist auch der Grund weshalb ich das in dieser Form nicht umsetzen wollte.