Music 4 Dreams Radio stellt sich mal vor !

  • Hallo liebe Community,


    Mein Name ist Dirk Lüthje und bin der Webradio Inh. von Music 4 Dreams Radio
    Ich bin am seit 10.08.2015 gestartet und Wir bieten eine große breite Musikpalette an
    von Country,Discofox,Dance,Rock,Pop, usw. und wir arbeiten auch mit andere Webradiobetreiber zusammen
    aber hauptsächlich dahin gehend machen wir auch Musik von neue Musik Künstler/innen und stellen den Ihre Songs in meinen Radio vor
    und machen auch mit den Künstler Live Interview über Telefon und klar machen wir auch mal unsere eigene Sendungen oder haben zusammen Spaß
    so gesagt Wir sind im groben und ganzen ein Lustiges Radio Team denn man muß auch lustig sein und dem Zuhörer/in auch was lustiges bieten können ,
    und klar ich musste auch schon einiges erleben in der Webradio Szene was ich auch nicht grade so gut heißen muss man hat uns auch schon versucht zu Zerstören
    aber so wie ich halt bin so schnell darf man sich auch nicht unterkriegen lassen und wir sind auch mit anderen Webradiobetreiber/in Befreundet und muss hier auch mal ein Lob raus bringen an diese Seite und an alle Mitglieder ich finde es echt sehr Stark wie hier der Zuhalt ist finde ich echt große Klasse denn Wir alle sind Webradio betreiber/innen und sollten auch zusammen halten und nicht gegenandern Arbeiten und wünsche euch allen noch einen schönen 2.Weihnachtstag und ein Guten Rutsch ins neue Jahr 2016
    Liebe Grüße von AmoxiSantos , Dirk Lüthje Freuen uns auf deinen Besuch bei Music4Dreams.com

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  • Hallo!


    • "Webradios gibt es wie Sand am Meer..." Warum sollte man genau bei euch senden? Habt ihr Argumente, warum z.B ich eure Station unterstützen soll?
    • Teamfähige und nette Moderatoren werden immer gesucht. Akzeptiert ihr auch Anfänger oder sind nur selbsternannte Profis erwünscht?
    • Lebt ihr wie die meisten das Motto "Quantität for Qualität"? Oder ist es euch wichtiger, dass ein Moderator eine Sinnvolle Sendung fährt, in der der Hörer auch was geboten bekommt, oder werden bei euch auch nur Titelansagen, gesprochen und mehr nicht?


    Ich weiß die Fragen sind vielleicht sehr direkt, aber ihr wollt Moderatoren und die wollen was über euer Radio wissen, und dies sind Fragen, die sich meistens keiner Fragen traut, deswegen mache ich es.



    Um baldige beantwortung freue ich mich sehr!







    PS: Lies dir deinen Beitrag nocheinmal durch, die deutsche Grammatik und Rechtschreibung, sowie die richtige Zeichensetzung, wird hier gerne gesehen und macht einen postiviten Eindruck!

  • Hallo lieber Claus ,


    Ich find es spitze das Du diese Fragen mal angesprochen hast nun ja


    Deine erste Frage:" Warum sollte man genau bei euch senden? Habt ihr Argumente, warum z.B ich eure Station unterstützen soll?
    Meine Antwort:
    Es gibt zahlreiche Webradio´s im WorldWideWeb da gebe ich dir wohl mal recht lieber Claus aber es gibt auch Webradio´s Betreiber die eine Modi-Gebühr verlangen und das was wir nicht verlangen als Webradiobetreiber denn sowas ist ein NoGo denn es soll auch jeden Moderator spaß machen beim Senden und für seine eigne Musik die er eventuell noch mit bringt bei dem Radio dafür bezahlen damit er sie Spielen darf ! und das wird er bei uns nicht erleben das wir eine Modi-Gebühr dafür verlangen und wir wollen alle als Mensch behandelt werden und nicht als Sklave !
    Und wenn ein Modi bei uns etwas länger dabei ist darf er auch gerne mit entscheiden ob er eine Sondersendung z.b.: ein Interview mit einen neuen Musik Künstler/in dem Ihm gefällt natürlich auch machen !


    Und ich schaue mir auch an was er für erfahrungen mit bringt und wenn er in einige Bereiche sehr Gut ist und wir ein Gutes Vertrauen zusammen aufgebaut haben, kann er auch gerne eine andere Position bekommen .


    Zu deine zweitet Frage Akzeptiert ihr auch Anfänger oder sind nur selbsternannte Profis erwünscht?
    Meine Antwort:
    Wir geben jeden die Chance bei uns einzusteigen und wir bringen Ihm/Ihr es auch bei.


    Deine dritte Frage :Lebt ihr wie die meisten das Motto "Quantität for Qualität"? Oder ist es euch wichtiger, dass ein Moderator eine Sinnvolle Sendung fährt, in der der Hörer auch was geboten bekommt, oder werden bei euch auch nur Titelansagen, gesprochen und mehr nicht?


    Meine Antwort : Das ist jeden Moderator selbst überlassen !


    So hoffe das Ich dir deine Fragen soweit Gut beantwortet habe und Dich damit eventuell davon überzeugen konnte !


    Mit freundlichen Grüßen


    AmoxiSantos ,Dirk Lüthje

  • erstmal Danke!


    Ich habe solche Fragen schon einpaar Webradios geschrieben und meistens keine Antwort erhalten....


    Ihr seit aktuell die ersten die zurückschrieben!



    Jedoch hoffe ich dass du dich da unklar ausgedrückt hast, denn ein Moderator MUSS seine Musikdateien selber LEGAL erworben habrn um LEGAL mit einem LEGAL ERWORBENEN Sendeprogramm senden dürfen.

  • Danke Claus mit dem legal.
    Santos hallo hier erstmal und ich bin auch mal ehrlich. Deine Vorstellung und auch die Antworten auf die Fragen von Claus in allen Ehren, aber das was du mir bieten würdest bekomme ich bei 80% der Chatradios auch. Meine Fragen wären wo ist Euer Alleinstellungsmerkmal zu den anderen Webradios?? Wie wollt Ihr Hörer gewinnen??? Bitte jetzt nicht die Antworten die sonst kommen wie: beste Team, super Chat etc.
    was hebt Euch von anderen Webradios ab??

  • Hallo Dale erstmal Wir versuchen es den Hörer/innen gerecht zu sein und was aber auch nicht immer so leicht ist den einen oder anderen es so genau zu machen , Wie er es gerne hätte aber gehen auch die wünsche unser zuhörer/innen ein und arbeiten auch seit längere Zeit mit Produzenten & Musik Künstler/innen zusammen und mehr wie die ganze Musikpalette anbieten kann man auch nicht und biete auch mal kleine spielchen an wo der Hörer/in mal mit wirken kann und es gibt auch viele möglichkeiten Hörer zu gewinnen aber das weiß jeder Webradio Betreiber selbst wo und wie ,
    Ich sorge für mein eigenes Webradio das auch Hörer da sind und versuche schon das Sie auch die möglichkeit haben mit dran teil zu nehmen können und mache selbst für meine Sendungen die ich fahre werbung auch wenn ich weiß das meine Modi´s auf Sendung gehen wollen mache ich werbung für die.


    Und sind ein Team und Lieben die Musik und haben einfach Spaß daran anderen mit unsere Musik verwöhnen zu dürfen !
    und haben vielleicht andere Ansichten und Regeln ,
    aber sonst sind wir genau so wie jedes andere Webradio auch ! und wollen uns nicht von anderen Webradios ,
    abheben .
    Jeder hat seine eigene Vorstellungen und wünsche !


    MFG AmoxiSantos

  • Hallo Claus ,


    Ja das ist mir auch selbstverständlich das jeder Moderator seine Musikdateien selber Legal erworben haben sollte und sein eigenes Sendeprogramm womit er auch senden darf ! Klar ist auch das die Musik gereinigt sein sollte ! aber danke für die Informationen


    MFG
    AmoxiSantos


  • Jedoch hoffe ich dass du dich da unklar ausgedrückt hast, denn ein Moderator MUSS seine Musikdateien selber LEGAL erworben habrn um LEGAL mit einem LEGAL ERWORBENEN Sendeprogramm senden dürfen.

    Mal einige Fragen zu dem Thema "legale Musik"


    Wie beweist man, dass man die Musikdateien legal für eine Sendung erworben hat? Durch die Existenz der CD? Durch einen Kaufbeleg? Durch andere Methoden? Ist mir nicht ganz klar, weil Musik, die per MP3-Download gekauft wurde, NICHT für Sendungen benutzt werden darf (Kleingedrucktes lesen, z. B. bei Amazon!). Oder reicht die Angabe des Labelcodes zum Musiktitel?


    Wenn ich - ganz legal - Musik im Ausland kaufe (in Form von CDs), ist diese Musik dann für Sendungen legalisiert? Oder muss die Musik den GEMA-Stempel tragen? Darf man einen Titel von einer ausländischen CD senden, wenn es diesen Titel auch in Deutschland auf eine GEMA-lizenzierten CD gibt?


    Wie sieht der eben angesprochene Punkt aus bei Musik, die als MP3-Download aus dem Ausland kommt und wo der Anbieter dieses Sende-Verbot nicht kennt? Darf diese Musik über den Stream gehen?


    Wie sieht es aus bei Musik, die in Form von alten Vinyl-Platten vorliegen? Darf dort eine MP3-Version von CD gespielt werden, wo man nicht der Besitzer der CD ist?


    Wie sieht es bei Radiosendern aus, die ihren Moderatoren Musik-Pools zur Verfügung stellen, aus denen sich jeder Moderator bedienen kann? Ist das legal?


    Wie beweist man gegenüber GEMA und GVL, dass die gesendete Musik legal ist?


    Also ganz allgemein: Was sind "legale Musikstücke"?


    Ich freue mich über eine baldige Beantwortung! :)

  • Ist mir nicht ganz klar, weil Musik, die per MP3-Download gekauft wurde, NICHT für Sendungen benutzt werden darf

    Ich möchte mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und bin mir auch völlig unsicher, aber, ohne Haftung, denke ich, das so eine Klausel unwirksam ist. Und überprüfen kann man das eh nicht wirklich. Falls mal wer anruft: Wir haben das Recht zu schweigen, und das nutzen wir auch. Im Zweifel haben wir Recht. Meistens zumindest.

  • Ich möchte mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und bin mir auch völlig unsicher, aber, ohne Haftung, denke ich, das so eine Klausel unwirksam ist. Und überprüfen kann man das eh nicht wirklich. Falls mal wer anruft: Wir haben das Recht zu schweigen, und das nutzen wir auch. Im Zweifel haben wir Recht. Meistens zumindest.

    Mir hat das mal ein Rechtsberater so erklärt:


    Kauft man eine CD, so kauft man einen physischen Gegenstand, der etwas enthält (hier die Musik), die dem Urheberrecht unterliegt. Weil der Gegenstand ein künstlerisches Produkt, also ein Musikstück, enthält, gilt hier das deutsche Urheberrecht. Bei der Nutzung des künstlerischen Produktes werden die Rechte durch GEMA und GVL geregelt (Vertrag zwischen produzierendem Künstler und GEMA/GVL). Laut Urheberrecht ist eine geringfügige Anzahl von Kopien sogar ausdrücklich erlaubt (§ 53 Abs 1 UrhG; 1978 durch Urteil des BGH bestätigt; heute aber wieder in Zweifel gezogen)


    Anders bei der Nutzung eines Musikstückes, das durch Download erworden wurde. Hier gibt es keinen physischen Gegenstand, sondern eben nur den Download. Man kauft hier ein Nutzungsrecht. Und genau das kann der Verkäufer entsprechend einschränken. Mit dem Kauf schließt man einen Vertrag, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers enthält. Steht in diesen AGB drin, dass man die gekaufte Musik ausschließlich privat nutzen darf, ist eine Radiosendung mit dieser MP3-Datei rechtlich untersagt. Das ist nämlich keine private Nutzung mehr. Ob solche einschränkenden Klauselsn in den AGB unwirksam sind, müsste durch ein Gericht festgestellt werden. Hat jemand Nachweise zu solchen Gerichtsurteilen?


    Dieser Unterschied zwischen CD und Download ist besonders dann interessant, wenn es um Weitergabe geht. Eine CD darf ich als Käufer ohne Risiko an andere verkaufen. Ich gebe damit den physischen Gegenstand an einen Dritten ab. Das ist bei Download-Dateien strikt untersagt!


    Aber meine Fragen gingen nicht in Richtung Nutzungsrechte, sondern zum Nachweis eines "legalen Musikstückes". Wie weist man so etwas nach?

  • Wenn ich ich manche Playlisten der diversen Stationen schaue, erkenne ich auf den ersten Blick ob legal oder illegal erworben.

    Richtig. Wer zu doof ist oder zu faul, die einfachsten Dinge bei seinen MP3-Tags zu ändern, der muss die Konsequenzen tragen. Aber woran erkannst du, ob eine Musikdatei legal erworben wurden?


    Bei mir im Player lauft gerade folgender MP3-Tag:


    "Iron & Wine - Joy"


    Das ist alles. Woran erkennst du, ob dieser Titel legal oder illegal ist? Ich kann das nicht.


    Claus schrieb weiter oben, ein Moderator muss seine Titel legal erworben haben. Die Frage steht weiterhin im Raum, wie ein Moderator das nachweist. Eine Antwort darauf habe ich hier im Forum noch immer nicht bekommen.

  • So ich bin zurück aus der Steiermark, jetzt kann ich auch wieder schreiben :P


    Weil du andauernd die Frage stellst, wie man erkennt ob ein Moderator einen Titel gekauft hat. Ich habe zwar nicht JURA Studiert, jedoch gibt es für mich eine ganz simple Methode um Beispielsweise nachzuweisen, ob ich einen Titel gekauft habe.


    • wenn du einen Track z.B bei Amazon kaufst, liegt das in deinem Konto vor.
    • wenn du eine CD besitzt wirst du sie ja wohl hoffentlich nicht geklaut haben, im idealfall sogar noch eine Rechnung besitzen...


    Wie ich z.B erkennen kann ob jmd einen Titel gekauft hat, dazu gibt es eine ganz einfache meist ausreichende Methode...
    Moderator XY lädt sich Musik von einem VideoPortal herunter, achtet dabei nicht auf qualität.
    Ergo: eine gekaufte Musikdatei hat Studioqualität, welche beim Streamen zwar kompriemiert wird, jedoch bleibt die Qualität sehr gut. Was bei einer gedownloadeten Datei, die einfach nur eine schlechte Qualität hat, dann nicht der fall ist.

    Wenn ich das Thema ausweiten darf, möchte ich noch kurz was zum Thema Seriöses Webradio loswerden.

    Was viele nicht wissen, es gibt Vorgaben der GVL wie ein Webcaster (Moderator) seine Sendung zu gestallten hat:
    HIER GELANGST DU ZU DEN RICHTLINIEN!


    Unter anderem ist ein Moderator verpflichtet, den ausübenden Künstler und dessen Songtitel "schriftlich" bekannt zu geben, nicht nur über den Stream durch eine "Moderation".


    Diese Richtlinien sollte sich jeder durchlesen, dann wissen viele einmal was Sache ist und was unter anderem auch Verboten ist!

  • Es geht nicht darum ob ich das erkenne kann nur wenn die Behörden dich auf dem Schirm haben ist es ein leichtes deinen PC zu beschlagnahmen und dann findet sich auch der Weg wie die Musik auf den Rechner kam. Ob Rip, torrents, gekauft bei musikdiensten oder von CD oder Platte auf den Rechner gespielt! Wie schon geschrieben wurde man hört den Unterschied! Und mp3 Tag ist auch nicht das allerheilmittel denn der kann auch nicht alles und macht teilweise die Dateien kaputt

  • Weil du andauernd die Frage stellst, wie man erkennt ob ein Moderator einen Titel gekauft hat. Ich habe zwar nicht JURA Studiert, jedoch gibt es für mich eine ganz simple Methode um Beispielsweise nachzuweisen, ob ich einen Titel gekauft habe.


    • wenn du einen Track z.B bei Amazon kaufst, liegt das in deinem Konto vor.
    • wenn du eine CD besitzt wirst du sie ja wohl hoffentlich nicht geklaut haben, im idealfall sogar noch eine Rechnung besitzen...


    Wie ich z.B erkennen kann ob jmd einen Titel gekauft hat, dazu gibt es eine ganz einfache meist ausreichende Methode...
    Moderator XY lädt sich Musik von einem VideoPortal herunter, achtet dabei nicht auf qualität.
    Ergo: eine gekaufte Musikdatei hat Studioqualität, welche beim Streamen zwar kompriemiert wird, jedoch bleibt die Qualität sehr gut. Was bei einer gedownloadeten Datei, die einfach nur eine schlechte Qualität hat, dann nicht der fall ist.

    Positiv: Endlich mal jemand, der eine klare Aussage trifft, wie ein legales Musikstück zu erkennen wäre


    Negativ: Die Aussagen reichen leider nicht


    Beispiel: Meines Wissens sind Amazon-Downloads nicht sendeberechtigt (AGB Amazon). Diese Musikstück dürfen nicht im Stream benutzt werden. Ich zitiere einfach mal:


    "Sie dürfen die Dienstleistungen nach Maßgabe der Vereinbarung nur für den persönlichen, nichtgewerblichen Gebrauch nutzen. [...] Sie dürfen die Dienstleistungen nicht nutzen, um Inhalte von oder im Namen von Dritten zu speichern, zu übertragen oder zu vertreiben, um Ihre eigene Inhaltsanwendung oder Ihren eigenen Dienst zu unterhalten, einen beliebigen Teil der Dienstleistungen weiterzuverkaufen oder für irgendeine Art von illegalem Filesharing zu nutzen." (Hervorhebungen in Fettdruck von mir).


    Im WebRadio zu streamen, geht über den ausschließlich persönlichen Gebrauch hinaus und ist eine Übertragung im Namen von Dritten (hier: im Namen des Radioinhabers).


    Richtig ist, dass ein Kauf bei Amazon über das eigene Konto dort nachgewiesen werden kann.


    2. Punkt: Wer eine CD besitzt, soll diese per Rechnung nachweisen


    Schwierig. Ich habe sehr viele CDs bereit vor vielen Jahren gekauft. Bei mir stehen kistenweise CDs herum, die ich beim Erscheinen der ersten CDs, also Mitte der 1980er, gekauft habe. Damals gab es zur Einführung der CDs alle möglichen Sampler zu Spottpreisen. Diese CDs sind natürlich alle inzwischen geripped - aber die Kassenbons (keine Rechnungen! Die CDs habe ich mir damals bei Karstadt, Kaufhof, WoM, JPC etc gekauft) sind längst den Weg allen Irdischen gegangen - also weg! Dazu kommt, dass ich regelmäßig bei CD-Börsen (im Volksmund auch bekannt als Flohmarkt) einkaufe. Da gibt es weder Rechnung noch Kassenbon.


    Was die Qualität angeht: Wer so bescheuert ist und sich Musik aus Youtube herunterlädt, gehört geprügelt. Aber illegale oder auch nur halblegale Musikdateien bekommt man aus dem Internet auch in Top-Qualität (320 kbps ist mittlerweile Standard; wer es verlustfrei haben möchte, der sucht nicht nach mp3, sondern nach flac). Das Argument, man könne legale Musik an der Qualität erkennen, greift nicht. Auch weil manche Leute - so wie ich es vor vielen Jahren fälschlicherweise getan habe, weil ich damals keinen ausreichenden Plattenplatz hatte - Original-CDs auf 128 kbps oder 192 kbps rippen. Wegen eines falschen Rip-Vorgangs wird die Musik doch nicht illegal?


    Was die GVL-Regelungen betrifft, sind sie ausgesprochen unscharf. Unter 8 a heißt es, dass der Empfänger (also der Hörer) eine Anzeige bekommen soll, aus der folgende Daten hervorgehen: Interpret + Titel + Album.


    8 b ist nicht eindeutig, wer hier Empfänger dieser Daten ist. Ich gehe einfach mal davon aus, dass hier eine Sendeprotokoll geführt wird. Die entscheidende Einschränkung ist hier "sofern technisch realisierbar" - was ist realisiserbar und was nicht? Außerdem beschränken sich die Informationen auf Interpret + Titel. Also keine Angabe zum Album, zum Label, zum Erscheinungsjahr, zur EAN, zum LabelCode (gerade Letzterer wäre für eine korrekte Abrechnung gegenüber Künstler/Komponist/Texter entscheidend). Die genannte Pflicht, Interpret und Songtitel schriftlich zu dokumentieren, habe ich nicht gefunden. Woher kommt diese Information?


    Hier der gesamte Punkt 8 der GVL:



    8. Übermittlung von Informationen zur Rechtewahrnehmung
    (a) Der Webcaster soll während, aber nicht vor der Übertragung die folgenden Informationen über die Musikaufnahmen in einer Weise übermitteln, dass diese dem Empfänger auf einer hierfür bestimmten Vorrichtung angezeigt werden: Titel der Musikaufnahme, ggf. Titel des Albums, auf dem der Track enthalten ist, und Name des ausübenden Künstlers.
    (b) Die Übertragung der Musikaufnahmen soll, sofern technisch realisierbar, begleitet werden von der Übermittlung der in den jeweiligen Musikaufnahmen von den Rechteinhabern eingefügten Informationen bezüglich Titel und ausübender Künstler. Diese Verpflichtung gilt unter den in Nr. 6 genannten Voraussetzungen.



    Ein "schriftlich" finde ich da nicht. Sorry!


    Der Hinweis in 8 b auf den Punkt 6 der "Betriebsvereinbarungen WebRadio" der GVL ist in meinen Augen ein purer Witz. Unter 6. geht es um die Verhinderung des Mitschneidens von Radiosendungen. Die Musikstücke sollen überblendet oder übersprochen werden oder - und jetzt kommt der eigentliche Witz - eine Lücke von maximal 0,25 Sekunden haben. Für jede bessere Audio-Bearbeitungs-Software sind 0,25 Sekunden halbe Ewigkeiten. Denken die bei der GVL noch in Cassettenrecoder-Zeiten?


    Was können wir damit feststellen:


    a) Es gibt keine definitiv gültige Methode festzustellen, ob die gestreamte Musikdatei legal ist oder nicht (es sei denn, derModerator hat extrem schlecht gepflegte mp3-Tags, aus denen abzulesen ist, woher die Musikdatei stammt - aber wer zu dämlich ist und den Anhang "freemp3.ru" im Tag stehen lässt, den beißen die Schweine!). Die ganze Diskussion um den Nachweis legaler Musikdateien steht damit auf sehr wackeligen Beinen.


    b) Selbst die GVL verzichtet auf einen Echtheitsnachweis (wer von euch Radiomachern liefert der GVL ein Sendeprotokoll, aus dem hervorgeht, welcher Song von welchem Interpreten aus welchem Album mit welchem LabelCode gesendet wurde?)


    c) Kaufnachweise und Klangqualität sind sehr unsichere Kandidaten für den Beweis legal erworbener Musikstücke. Wie ich schon schrieb: Wer hat nach 10 Jahren oder mehr noch alle Kassenbelege da? Und außerdem: Kassenbons auf Thermopapier verlieren innerhalb weniger Wochen ihr Schriftbild. Wie hoch ist da der Aufwand, einen verblichenen Kassenbon wieder lesbar zu machen? Einmal minderwertig gerippte CDs machen diese Dateien noch lange nicht illegal.


    d) Selbst eine Aufforderung, die Ordnungsmäßigkeit von gesendeten mp3-Dateien durch Einbindung von EAN, Labelcode oder Titelbild des Albums nachzuweisen, kann man problemlos befolgen bzw. die notwendigen Informationen aus dem Internet bekommen. Also ist das auch kein "Echtheitszertifikat".


    Letztlich bleibt nur eine Variante des Echtheitsnachweises: Wenn jemand von der GVL zu Besuch kommt, die Festplatten mit dem mp3-Bestand der gesendeten Songs durchforstet und zu jeder Datei die Original-CD sehen will. Das ist - nach meiner unerheblichen Meinung - der einzige Weg, legale Musikdateien für das WebRadio nachzuweisen.